Mit Wirkung ab dem 1. März 2012 tritt in Kroatien ein Paket von Steueränderungen in Kraft, das die neue Regierung auf die Schnelle im Februar 2012 verabschiedet hat. Die wichtigsten Änderungen lauten wie folgt:
1. Umsatzsteuer:
1.1. Der Regelsteuersatz wird von 23 auf 25 % angehoben.
1.2. Auf bestimmte Lebensmittel (Kindernahrung, Zucker u.a.) wird zusätzlich der ermäßigte Steuersatzes von 10 % eingeführt. Weitere Ermäßigungen folgen zum 1.1.2013.
1.3. Die Schwelle für Kleinunternehmer erhöht sich von 85.000 HRK auf 200.000 HRK. Das Wahlrecht zur Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Unterschreiten der Schwelle bleibt bestehen, ebenso die Bindefrist von fünf Jahren.
1.4. Die Grenze für Abgave von vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen wird von 300.000 HRK auf 800.000 HRK angehoben.
2. Gewinnsteuer:
2.1. Die wichtigste Änderung betrifft die erneute Einführung der Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) auf Dividenden und Gewinnausschüttungen. Sie wird allerdings nur auf Auszahlungen an ausländische nichtnatürliche Personen ab dem 1. März 2012 erhoben. Der Steuersatz beträgt 12,5 %. Schachteldividenden an juristische Personen aus der EU werden nach dem EU-Beitritt (1. Juli 2013) unter der Bedingung davon ausgenommen, dass eine Kapitalbeteiligung von mindestens 10 % seit 24 Monaten an der inländischen Gesellschaft besteht.
2.2. Abschreibungen auf Forderungen, die nach dem 1. März 2012 entstanden sind, werden steuerlich anerkannt, wenn diese bis zum Jahresende seit mehr als 60 Tagen fällig sind. Damit wird die bisherige Frist halbiert.
2.3. Bei den Transferpreisen wird der Vorrang der Vergleichspreise vor den anderen Methoden gestrichen.
3. Einkommensteuer:
3.1. Der monatliche Grundfreibetrag erhöht sich von derzeit 1.800 auf 2.200 HRK pro Person
3.2. Dafür ist der Eingangssteuersatz von 12 % nur mehr auf Einkommen bis zu 2.200 HRK pro Monat anzuwenden; über 2.200 bis 8.800 HRK beträgt der proportionale Steuersatz 25 % und auf Einkommen über diesen Betrag ist der Spitzsnsteuersatz von 40 % anwendbar.
3.3. Der monatliche Grundfreibetrag für Rentner wird von 3.200 auf 3.400 HRK angepasst; dafür unterliegen Renten aus dem Ausland in Zukunft der inländischen Besteuerung.
3.4. Dividenden und Gewinnausschüttungen werden nach dem 1. März 2012 grundsätzlich steuerpflichtig; der Steuersatz beträgt 12 %. Pro Person besteht ein Freibetrag von 12.000 HRK jährlich, der aber erst in der Jahressteuererklärung berücksichtigt wird.
Und schleßlich noch eine anstehende Änderung im Sozialversicherungsrecht: Der Beitragssatz für die Krankenversicherung vermindert sich ab dem 1. Mai 2012 von 15 auf 13 %.