Tag Archiv für Steuerfreiheit

Besteuerung von Abfindungen in der Föderation Bosnien und Herzegowina

Auch wenn Entlassungen nach den Arbeitsrecht der Föderation Bosnien-Herzegowina (FBuH) in der Praxis noch immer recht schwierig sind, werden immer öfters – gerade von ausländischen Gesellschaften – Abfindungsregelungen angeboten, um eine etwaige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Wichtigste Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines steuerlichen Freibetrages aus Abfindungszahlungen ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers. Gemäß Artikel 10 Abs.4 EStG (FBuH) ist eine Abfindung dann steuerfrei, wenn sie gemäß Artikel 100 des Arbeitsgesetzes i.V. mit dem Allgemeinen Kollektivvertrag gezahlt wurde. Außerdem darf die Kündigung nicht auf (wesentlichen) Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers beruhen.

Nach Artikel 100 Arbeitsgesetz ist die Höhe der Abfindung von der Dauer des zurückgelegten Arbeitsverhältnisses abhängig. Kündigt der Arbeitgeber nach mehr als zwei Jahren den Arbeitsvertrag, so hat er eine Abfindung zu zahlen. Die Höhe der Abfindung beträgt für jedes Beschäftigungsjahr mindestens ein Durchschnittsgehalt. Das Durchschnittsgehalt errechnet sich aus den Daten des Statistikamtes der Föderation BuH für die letzten drei Monate. Steuerfrei bleibt die Abfindung also nur in Höhe des arbeitsrechtlich zustehenden Anspruchs. Ein darüber hinaus gehender Betrag unterliegt der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Eine Reduzierung der Arbeitszeit – auch wenn sie erheblich ist – reicht für die Steuerbefreiung nicht aus, da in diesem Fall das Arbeitsverhältnis weiterbestehen würde und nicht vom Arbeitgeber gekündigt wird. 

Die Frage des Auszahlungsortes der Abfindung ist für die Besteuerung der Höhe nach unwesentlich. Im Falle der Auszahlung im Ausland ist die Besteuerung vom Steuerpflichtigen selbst vorzunehmen und der beanspruchte Freibetrag nachzu weisen, während bei Auszahlung durch einen inländischen Arbeitgeber dieser den Freibetrag selbst berechnet und nur auf den übersteigenden Betrag Lohnsteuer und Sozialversicherung abführt.

 

SEO Powered by Platinum SEO from Techblissonline